Pflichtangaben
Diese Angaben erhalten Sie, bevor die Vermittlung beginnt. Rechtsgrundlage ist Art. 247 § 13b EGBGB in Verbindung mit §§ 655a ff. BGB.
Wohntraum Immobilien GmbH, Bahnhofstraße 35A, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Telefon 0345 69497866, E-Mail anfrage@hypoflexx.de. Geschäftsführer Steffen Batat. HypoFlexx ist eine Marke der Wohntraum Immobilien GmbH.
Art. 247 § 13b Abs. 1 Nr. 1 EGBGB — Identität und Anschrift. Erlaubnisträgerin und Vertragspartnerin des Darlehensvermittlungsvertrags nach § 655a BGB ist dieselbe Gesellschaft.
Wohntraum Immobilien GmbH: Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kabelsketal, Aufsicht IHK Halle-Dessau · Vermittlerregister D-W-157-RJGW-76, abrufbar unter vermittlerregister.info
Nr. 2 — Register und Registrierungsnummer. Die Eintragung ist unter vermittlerregister.info öffentlich abrufbar.
Wir sind an keinen Darlehensgeber gebunden. Der Marktzugang erfolgt über starpool (Hypoport SE / DSL Bank); dort stehen über 500 Bankpartner zur Auswahl. Wir sind weder verpflichtet, Darlehen eines bestimmten Instituts zu vermitteln, noch erhalten wir dafür besondere Zuwendungen.
„Unabhängig" nennen wir uns trotzdem nicht: § 34i Abs. 5 GewO schützt die Bezeichnung „Unabhängiger Honorar-Immobiliardarlehensberater" und knüpft sie daran, dass keine Zuwendungen des Darlehensgebers angenommen werden. Wir werden von der Bank vergütet, also ist sie ausgeschlossen — auch wenn keine Bindung besteht.
Nr. 3 — Diese Angabe entscheidet mit darüber, welche Selbstbeschreibung zulässig ist. „Unabhängig" ist hier keine freie Wortwahl: § 34i Abs. 5 GewO schützt die Bezeichnung „Unabhängiger Honorar-Immobiliardarlehensberater" und knüpft sie daran, dass keine Zuwendungen des Darlehensgebers angenommen werden. Bei Provisionsvermittlung ist sie ausgeschlossen.
Wir erbringen Beratungsleistungen. Das heißt: Wir sprechen eine Empfehlung aus, auf welcher Grundlage sie beruht, halten wir fest und geben Ihnen die Dokumentation mit (§ 511 BGB, § 14 ImmVermV). Eine Empfehlung ist keine Zusage der Bank.
Nr. 4.
Vergütet wird die Vermittlung durch die finanzierende Bank; ein Entgelt von Ihnen erheben wir nicht. Die Berechnungsmethode steht in der Erstinformation.
Sie zahlen uns keine Provision. Die Vergütung erfolgt durch die finanzierende Bank. Sie bemisst sich als Anteil der Darlehenssumme und fällt erst an, wenn das Darlehen ausgezahlt ist. Die Höhe unterscheidet sich je Institut; sie beeinflusst unsere Empfehlung nicht, und wir nennen Ihnen den Satz des empfohlenen Angebots auf Nachfrage.
Nr. 5 und Nr. 7 sowie Art. 247 § 13 Abs. 1 EGBGB — Methode der Vergütung und Zuwendungen Dritter. Die Angabe muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen.
Wie eine Beschwerde bearbeitet wird und welche außergerichtliche Stelle zuständig ist, steht unter Beschwerdemanagement.
Nr. 6.
Dieselbe Gesellschaft ist mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO auch als Immobilienmakler tätig. Kommt statt einer Finanzierung ein Verkauf zustande, kann daraus eine zweite Vergütung entstehen. Wir sagen es dort ausdrücklich, wo der Fall auftritt: wenn ein Objekt finanziert werden soll, das über dieselbe Gesellschaft vermittelt wird. Sie können die Finanzierung selbstverständlich auch bei Ihrer Bank oder einem anderen Vermittler einholen.
Nicht ausdrücklich in Art. 247 § 13b genannt, aber aus § 12 ImmVermV (allgemeine Verhaltenspflicht, Handeln im besten Interesse des Darlehensnehmers) und § 5a UWG abzuleiten.
Erstinformation in der Fassung vom 12.09.2026.
Die Fassungsangabe ist keine Förmlichkeit, sondern der Kern des Nachweises: Ändert sich der Text später, muss belegbar bleiben, welche Fassung dem Darlehensnehmer zugegangen ist. § 14 ImmVermV verlangt entsprechende Aufzeichnungen mit fünfjähriger Aufbewahrung ab Jahresende. Im CRM gehören dazu das Datum des Zugangs und die Fassung — ohne beides gilt die Erstinformation im Streit als nicht erteilt.
Sie erhalten diese Erstinformation als PDF im Anhang der Bestätigung Ihrer Anfrage — also bevor wir für Sie tätig werden. Der Abruf auf dieser Website allein genügt dafür nicht: Art. 247 § 13b EGBGB verlangt die Übergabe rechtzeitig vor der Vermittlungstätigkeit auf einem dauerhaften Datenträger.
Deshalb ist diese Seite die Lesefassung, nicht der Übergabeweg. Der Zeitpunkt des Versands wird in der Akte festgehalten.