Wenn Sie Ihr Darlehen während der Zinsbindung ablösen — typischerweise beim Verkauf der Immobilie — verlangt die Bank einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Der Rechner schätzt die Höhe nach der Aktiv-Passiv-Methode und berücksichtigt dabei zwei Dinge, die häufig zu Ihren Ungunsten weggelassen werden.
Die Bank darf den Schaden ersetzt verlangen, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht — nicht mehr. Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Aktiv-Passiv-Methode wird unterstellt, dass die Bank das zurückgezahlte Geld in Hypothekenpfandbriefen mit passender Laufzeit anlegt. Der Schaden ist die Differenz zwischen dem, was Sie vertraglich noch gezahlt hätten, und dem, was die Bank aus dieser Wiederanlage erzielt — abgezinst auf den Tag der Ablösung.
Davon abzuziehen sind die Kosten, die der Bank durch die Ablösung erspart bleiben: Verwaltungsaufwand für das Darlehen und die Risikovorsorge für einen möglichen Zahlungsausfall, der nun nicht mehr eintreten kann.
Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung dürfen Sie jedes Immobiliendarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen — kostenlos, auch bei fünfzehn- oder zwanzigjähriger Zinsbindung. Daraus folgt: Für die Zeit nach diesem Termin kann kein Schaden mehr entstehen, denn Sie hätten ohnehin aussteigen können. Eine Berechnung über die volle Restlaufzeit der Zinsbindung ist in diesem Fall zu hoch. Der Rechner kappt automatisch und weist es aus.
Wenn Ihr Vertrag jährliche Sondertilgungen erlaubt, mindert das die Berechnungsgrundlage — unabhängig davon, ob Sie die Rechte je genutzt haben. Die Bank musste damit rechnen, dass diese Beträge vorzeitig zurückfließen; einen Schaden kann sie insoweit nicht geltend machen.
Der entscheidende Wert ist die Wiederanlagerendite, und die setzt jede Bank selbst an. Schon 0,3 Prozentpunkte Unterschied bewegen das Ergebnis um mehrere Tausend Euro. Der Rechner arbeitet mit einem Vorgabewert, den Sie anpassen können — die tatsächliche Abrechnung Ihrer Bank kann deutlich abweichen.
Nicht berücksichtigt sind ein Bearbeitungsentgelt für die Ablösung, die Kosten der Grundschuldlöschung sowie steuerliche Wirkungen bei vermieteten Objekten. Und: Die Deckelung auf 1 beziehungsweise 0,5 Prozent aus § 502 Abs. 3 BGB gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Wer diese Grenze für sein Baudarlehen erwartet, wird enttäuscht.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn die Abrechnung Ihrer Bank deutlich über dieser Schätzung liegt, lassen Sie sie prüfen — Verbraucherzentralen bieten das gegen eine geringe Gebühr an.
Wenn Sie ein Immobiliendarlehen während der laufenden Zinsbindung zurückzahlen, typischerweise beim Verkauf der Immobilie. Endet die Zinsbindung regulär, fällt keine an.
Das hängt vor allem von der Restlaufzeit der Zinsbindung und der Differenz zwischen Ihrem Sollzins und der aktuellen Wiederanlagerendite ab. Bei fünf Jahren Restlaufzeit und rund einem Prozentpunkt Differenz liegt sie in der Größenordnung von drei bis vier Prozent der Restschuld. Liegt Ihr Sollzins unter der heutigen Wiederanlagerendite, entsteht rechnerisch kein Schaden.
Ja, in mehreren Fällen: durch Ablösung erst zum Ende der Zinsbindung, durch Kündigung nach zehn Jahren gemäß §489 BGB, durch Ausschöpfen der Sondertilgungsrechte oder durch Übertragung des Darlehens auf ein anderes Objekt, wenn Ihre Bank das anbietet.
Häufig ja. Typische Fehler sind eine zu lange angesetzte Restlaufzeit trotz §489 BGB, nicht berücksichtigte Sondertilgungsrechte und zu niedrig angesetzte ersparte Verwaltungs- und Risikokosten.
Immobilienfachwirt (IHK), Immobiliensachverständiger und Mediator, Geschäftsführer der
Wohntraum Immobilien GmbH. Vermittelt Immobiliardarlehen in Halle (Saale), Leipzig und im
Saalekreis und bewertet die Objekte, um die es dabei geht — was in der Finanzierung selten
zusammenfällt.
Wohntraum Immobilien GmbH: Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kabelsketal, Aufsicht IHK Halle-Dessau · Vermittlerregister D-W-157-RJGW-76, abrufbar unter vermittlerregister.info
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