Finanzierungslexikon · Recht & Ablauf
Wer Immobiliardarlehen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach §34i Gewerbeordnung – sie setzt Sachkundeprüfung, Berufshaftpflicht und Registereintrag voraus.
Am Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister unter vermittlerregister.info. Dort können Sie jederzeit prüfen, mit wem Sie es zu tun haben.
Nichts. Die Vergütung erfolgt als Provision der finanzierenden Bank. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie das ESIS-Merkblatt mit allen Kosten im Klartext.
Zur Erlaubnis gehört mehr als ein Antrag: Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflicht. § 10 ImmVermV verlangt mindestens 460.000 € je Versicherungsfall und 750.000 € für alle Fälle eines Jahres. Eine reine Maklerpolice erfüllt das nicht — sie deckt die Vermittlung von Darlehen nicht ab. Die Erlaubnis ist im Vermittlerregister öffentlich nachprüfbar.
Immobilienfachwirt (IHK), Immobiliensachverständiger und Mediator, Geschäftsführer der
Wohntraum Immobilien GmbH. Vermittelt Immobiliardarlehen in Halle (Saale), Leipzig und im
Saalekreis und bewertet die Objekte, um die es dabei geht — was in der Finanzierung selten
zusammenfällt.
Wohntraum Immobilien GmbH: Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kabelsketal, Aufsicht IHK Halle-Dessau · Vermittlerregister D-W-157-RJGW-76, abrufbar unter vermittlerregister.info
Unterlagen beisammen, Entscheidung getroffen. Etwa 15 Minuten — danach liegt Ihr Vorgang direkt im System, und wir reichen bei den passenden Banken ein.
Sie wollen zuerst Fragen klären oder haben unterwegs keine Zeit für die vollständige Anfrage. Sieben Felder, etwa 30 Sekunden.