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Finanzierungslexikon · Sicherheiten & Bewertung

Grundschuld

Die Grundschuld ist das Sicherungsrecht der Bank an Ihrer Immobilie, eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs – sie besteht unabhängig vom Darlehen fort.

Stand 14.09.2026 Auch: Grundpfandrecht, Hypothek, Grundschuldbestellung, Abteilung III

Was ist der Unterschied zur Hypothek?

Die Hypothek ist an eine bestimmte Forderung gebunden und sinkt mit ihr. Die Grundschuld ist davon unabhängig und bleibt in voller Höhe bestehen, auch wenn das Darlehen fast getilgt ist. Deshalb arbeitet die Praxis fast nur noch mit Grundschulden.

Wie sieht das in Zahlen aus?

Bei einer Umschuldung muss die Grundschuld nicht gelöscht und neu eingetragen werden — sie wird an die neue Bank abgetreten. Das ist deutlich günstiger als eine Neubestellung und einer der Gründe, warum ein Bankwechsel bei der Anschlussfinanzierung seltener am Aufwand scheitert, als viele annehmen. Die Grundschuld bleibt außerdem in ihrem Rang stehen, was für die neue Bank der entscheidende Punkt ist.

Welche Begriffe hängen damit zusammen?

Grundbuch · Rangstelle · Umschuldung · Notar- und Grundbuchkosten

Steffen Batat

Steffen Batat

Immobilienfachwirt (IHK), Immobiliensachverständiger und Mediator, Geschäftsführer der Wohntraum Immobilien GmbH. Vermittelt Immobiliardarlehen in Halle (Saale), Leipzig und im Saalekreis und bewertet die Objekte, um die es dabei geht — was in der Finanzierung selten zusammenfällt.
Wohntraum Immobilien GmbH: Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kabelsketal, Aufsicht IHK Halle-Dessau · Vermittlerregister D-W-157-RJGW-76, abrufbar unter vermittlerregister.info

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