Finanzierungslexikon · Sicherheiten & Bewertung
Die Grundschuld ist das Sicherungsrecht der Bank an Ihrer Immobilie, eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs – sie besteht unabhängig vom Darlehen fort.
Die Hypothek ist an eine bestimmte Forderung gebunden und sinkt mit ihr. Die Grundschuld ist davon unabhängig und bleibt in voller Höhe bestehen, auch wenn das Darlehen fast getilgt ist. Deshalb arbeitet die Praxis fast nur noch mit Grundschulden.
Bei einer Umschuldung muss die Grundschuld nicht gelöscht und neu eingetragen werden — sie wird an die neue Bank abgetreten. Das ist deutlich günstiger als eine Neubestellung und einer der Gründe, warum ein Bankwechsel bei der Anschlussfinanzierung seltener am Aufwand scheitert, als viele annehmen. Die Grundschuld bleibt außerdem in ihrem Rang stehen, was für die neue Bank der entscheidende Punkt ist.
Grundbuch · Rangstelle · Umschuldung · Notar- und Grundbuchkosten
Immobilienfachwirt (IHK), Immobiliensachverständiger und Mediator, Geschäftsführer der
Wohntraum Immobilien GmbH. Vermittelt Immobiliardarlehen in Halle (Saale), Leipzig und im
Saalekreis und bewertet die Objekte, um die es dabei geht — was in der Finanzierung selten
zusammenfällt.
Wohntraum Immobilien GmbH: Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kabelsketal, Aufsicht IHK Halle-Dessau · Vermittlerregister D-W-157-RJGW-76, abrufbar unter vermittlerregister.info
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