Anschlussfinanzierung · Zinssicherung
Ein Forward-Darlehen sichert den heutigen Zins für eine Anschlussfinanzierung, die erst in bis zu 60 Monaten fällig wird. Bezahlt wird das mit einem Aufschlag je Monat Vorlaufzeit — und mit einer Abnahmepflicht, die auch dann gilt, wenn die Zinsen bis dahin fallen.
Sie schließen heute einen Darlehensvertrag, der erst später ausgezahlt wird. Zwischen Abschluss und Auszahlung liegt die Vorlaufzeit — die Zeit bis zum Ende Ihrer laufenden Zinsbindung. In dieser Zeit passiert nichts: keine Rate, keine Bereitstellungszinsen. Erst zum Ablauftag löst das neue Darlehen das alte ab.
Der Zins steht dabei schon heute fest. Steigen die Bauzinsen bis dahin, haben Sie gewonnen. Fallen sie, zahlen Sie trotzdem den vereinbarten Satz.
Der Aufschlag wird je Monat Vorlaufzeit berechnet und liegt derzeit bei etwa 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat. Er ist keine Gebühr, sondern der Preis dafür, dass die Bank Ihnen einen Zins über Jahre garantiert, ohne das Geld schon zu verleihen.
Faustregel: Zwei Jahre Vorlauf kosten grob 0,25 bis 0,7 Prozentpunkte, fünf Jahre 0,6 bis 1,8. Bei fünf Jahren frisst der Aufschlag den Vorteil in vielen Fällen auf — deshalb ist das späte Ende der Fünfjahresfrist selten der beste Zeitpunkt, auch wenn es der frühste ist.
Mit der Unterschrift verpflichten Sie sich, das Darlehen abzunehmen. Wer es später nicht tut — weil er verkauft, erbt, umzieht oder weil die Zinsen gefallen sind — schuldet der Bank eine Nichtabnahmeentschädigung. Sie wird ähnlich berechnet wie eine Vorfälligkeitsentschädigung und kann vierstellig werden.
Deshalb gehört vor jedes Forward-Darlehen eine ehrliche Frage: Wird die Immobilie in fünf Jahren noch Ihnen gehören und noch Ihr Zuhause sein? Wer das nicht sicher bejahen kann, kauft mit dem Forward nicht Sicherheit, sondern ein zweites Risiko.
Und wann nicht: Wenn ein Verkauf im Raum steht, wenn die Restschuld klein genug ist, dass der Zins kaum noch wirkt, oder wenn die Sondertilgungen ohnehin dazu führen, dass zum Ablauf wenig übrig bleibt.
Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung können Sie jedes Immobiliendarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen — ohne Entschädigung, auch bei fünfzehn- oder zwanzigjähriger Bindung (§ 489 BGB). Wer eine lange Bindung hat, braucht also unter Umständen gar kein Forward, sondern nur den richtigen Kalendertag.
Der Rechner zeigt Rate, Restschuld und Gesamtbetrag — und was die Vorlaufzeit an Aufschlag kostet.
Immobilienfachwirt (IHK), Immobiliensachverständiger und Mediator, Geschäftsführer der
Wohntraum Immobilien GmbH. Vermittelt Immobiliardarlehen in Halle (Saale), Leipzig und im
Saalekreis und bewertet die Objekte, um die es dabei geht — was in der Finanzierung selten
zusammenfällt.
Wohntraum Immobilien GmbH: Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kabelsketal, Aufsicht IHK Halle-Dessau · Vermittlerregister D-W-157-RJGW-76, abrufbar unter vermittlerregister.info
Unterlagen beisammen, Entscheidung getroffen. Etwa 15 Minuten — danach liegt Ihr Vorgang direkt im System, und wir reichen bei den passenden Banken ein.
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