Trennung · Finanzierung
Der wichtigste Satz zuerst: Ausziehen befreit nicht aus dem Darlehen. Wer mitunterschrieben hat, haftet als Gesamtschuldner weiter — auch für die Rate eines Hauses, in dem er nicht mehr wohnt. Aus dieser Haftung kommt man nur mit Zustimmung der Bank.
Nach § 421 BGB kann die Bank die volle Leistung von jedem der beiden verlangen — ganz gleich, wer wohnen bleibt und was intern vereinbart wurde. Eine Trennungsvereinbarung wirkt zwischen den Partnern, nicht gegenüber der Bank. Wer auszieht und darauf vertraut, „das ist geregelt", steht bei der ersten ausgefallenen Rate wieder im Vertrag.
Der Weg heraus heißt Schuldhaftentlassung: Die Bank entlässt einen Darlehensnehmer aus der Haftung, wenn der andere die Finanzierung allein trägt. Das ist kein Formular, sondern eine neue Kreditentscheidung — mit Einkommensnachweisen, Haushaltsrechnung und dem Blick auf den Beleihungsauslauf.
Ob ein Einkommen trägt, was vorher zwei getragen haben. Das ist die ganze Frage. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig unterschätzt:
Reicht das Einkommen nicht, ist nicht alles verloren: Eine niedrigere Anfangstilgung, ein Mitdarlehensnehmer aus der Familie oder ein Ausgleich aus dem Zugewinn können die Lücke schließen. Das sind Konstruktionen, die vor dem Antrag durchgerechnet gehören, nicht danach.
Bei Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. § 3 Nr. 4 GrEStG stellt den Erwerb zwischen Ehegatten steuerfrei, § 3 Nr. 5 GrEStG den Erwerb vom früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung — dort ist der Begriff weit zu verstehen, die Scheidung muss allerdings der Anlass der Übertragung sein. Eingetragene Lebenspartner sind seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gleichgestellt.
Bei unverheirateten Paaren gilt das nicht. Der Bundesfinanzhof hat eine entsprechende Anwendung abgelehnt. Wer den hälftigen Anteil seines Partners übernimmt, zahlt darauf die volle Grunderwerbsteuer — bei einem hälftigen Anteil von 150.000 Euro ist das ein fünfstelliger Betrag, der in keiner Finanzierungsplanung fehlen darf.
Die Einordnung des Einzelfalls gehört zum Steuerberater, bei Scheidungsfolgenvereinbarungen zusätzlich zum Familienrecht. Diese Seite ersetzt weder das eine noch das andere.
Wer geht, will einen hohen Wert; wer bleibt, einen niedrigen. Anders als beim Verkauf an einen Dritten gibt es keinen Markt, der die Frage entscheidet — es gibt nur zwei Menschen, die sich gerade ohnehin nicht einig sind. Eine nachvollziehbare Bewertung nimmt diesem Streit die Grundlage, weil sie begründet ist und nicht verhandelt wurde.
Genau deshalb liegt hier beides in einer Hand: die Einschätzung des Objekts und die Frage, was davon finanzierbar ist. Zur Qualifikation, und für den Erbfall gibt es eine eigene Seite.
Immobilienfachwirt (IHK), Immobiliensachverständiger und Mediator, Geschäftsführer der
Wohntraum Immobilien GmbH. Vermittelt Immobiliardarlehen in Halle (Saale), Leipzig und im
Saalekreis und bewertet die Objekte, um die es dabei geht — was in der Finanzierung selten
zusammenfällt.
Wohntraum Immobilien GmbH: Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kabelsketal, Aufsicht IHK Halle-Dessau · Vermittlerregister D-W-157-RJGW-76, abrufbar unter vermittlerregister.info
Unterlagen beisammen, Entscheidung getroffen. Etwa 15 Minuten — danach liegt Ihr Vorgang direkt im System, und wir reichen bei den passenden Banken ein.
Sie wollen zuerst Fragen klären oder haben unterwegs keine Zeit für die vollständige Anfrage. Sieben Felder, etwa 30 Sekunden.